Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.06.2023
Sonstiges
05.08.2022
Sonstiges
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2020
Sonstiges
24.02.2020
Eröffnungen
02.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.01.1968
Neueintragungen